Versicherungsberatung
Gerade in der Landwirtschaft ist die Versicherung sehr zentral. Alles korrekt abgedeckt zu haben und gleichzeitig nicht überversichert zu sein ist hierbei das Ziel.
Die Versicherungen in der Landwirtschaft führen über die Krankenkasse, die Taggeldversicherungen, die Risikodeckungen Invalidität und Todesfall sowie Vorsorge für Betriebsleiter und Ihre Partner. Im weiteren über die Globalversicherungen für die Angestellten bis zu den Sach- und Haftpflichtversicherungen. Gerne bieten wir Ihnen eine Gesamtberatung an, um Ihren optimalen Versicherungsschutz zu gewähren.
Ebenfalls überprüfen wir auch gerne Ihre aktuelle Versicherungssituation. Da betriebliche und familiäre Veränderungen auf einem Landwirtschaftsbetrieb an der Tagesordnung stehen, lohnt es sich die Versicherungen alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen und bedarfsgerecht anzupassen. Gerade folgende Änderungen bedürfen eventuell einer neuen Versicherungsstrategie: Hofübergabe, Betriebsanpassung, Bauvorhaben oder grössere Anschaffungen, Führen eines Nebenerwerbs, Beschäftigung von Angestellten, Heirat oder Geburt eines Kindes, Änderung des unselbständigen Erwerbseinkommen. Gerne unterstützen Sie unsere Versicherungsexperten bei Einzelfragen oder einer Gesamtberatung.
Gerne bieten wir Ihnen eine Gesamtberatung an, um Ihren optimalen Versicherungsschutz zu gewähren. Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, können wir Ihnen die Gesamtberatung gratis anbieten.
Finanzierungen
In der Landwirtschaft ist die Frage der Finanzierung sehr häufig im Fokus. Sei es bei der Betriebsübernahme, den laufenden Investitionen, sowie bei betrieblichen Veränderungen. Um die geplanten Vorhaben auch finanzieren zu können, braucht es sowohl einen Budgetplan, wie auch die richtigen Anlaufstellen für die letztliche Finanzierung. Finanzierungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft sind:
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abklärung der Finanzierung und Ihrer Möglichkeiten.
Hofübergaben
Die Hofübergabe stellt für die abtretende und die nachfolgende Partei oftmals eine Herausforderung dar und bringt viele Fragen mit sich. Ist die ältere Generation genügend für die Pension abgesichert? Welche Möglichkeiten und Herausforderungen kommen auf die junge Generation zu? Jede Hofübergabe ist individuell zu betrachten. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen und Ihrer Hofübergabe.
Allgemein gilt:
Zusammenarbeitsformen
Die Landwirtschaft bietet verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Es stellt sich jeweils die Frage, ob eine Zusammenarbeit zwischen zwei Partnern oder zwei Betrieben sinnvoll und für beide machbar ist. Eine Zusammenarbeit bringt viele Vorteile mit sich, birgt jedoch auch einige Gefahren welche beachtet werden müssen. Gerade im zwischenmenschlichen Bereich bieten Zusammenarbeitsformen Konfliktpotential. Daher muss eine Zusammenarbeitsform gut abgesprochen und überlegt sein. Wenn sie funktioniert, kann es jedoch für beide Parteien / Partner viele Vorteile und Freiheiten mit sich bringen.
Formen der Zusammenarbeit sind z.B.:
Generationengemeinschaft
Eine Generationengemeinschaft kann dann sinnvoll sein, wenn die abtretende Generation noch nicht im Pensionsalter ist und die jüngere Generation bereits im Betrieb einsteigen möchte. Eine Generationengemeinschaft bringt den Vorteil, dass die jüngere Generation bereits vor der Übernahme Verantwortung übernehmen kann. Auch die ältere Generation trägt noch Verantwortung und ist im Betrieb integriert. Somit kann eine Generationengemeinschaft auch sinnvoll sein, um den Betrieb langsam zu übergeben und ist für beide Parteien eine Chance, sich für die spätere Übernahme vorzubereiten.
Betriebsgemeinschaft
Die Betriebsgemeinschaft kann viele Vorteile mit sich bringen wie Maschinenpark klein halten, einfachere Freizeitplanung, Kosten reduzieren etc. Jedoch gilt auch bei einer Betriebsgemeinschaft, dass für beide Partner eine Zusammenarbeit möglich ist und das Bewusstsein des gegenseitigen Einverständnis und der Zusammenarbeit vorhanden ist.
Einfache Gesellschaft
Übernehmen z.B. zwei Geschwister den Betrieb zusammen, wird die Zusammenarbeit häufig als einfache Gesellschaft geführt. Es wird eine Buchhaltung geführt, die Entscheide auf dem Betrieb werden gemeinsam getroffen. Nach dem Buchhaltungsabschluss wird das Einkommen der einfachen Gesellschaft berechnet und auf die beteiligten Parteien buchhalterisch aufgeteilt und jeweils in der privaten Steuererklärung aufgeführt.
Tragbarkeitsberechnung
Entscheide bezüglich Investitionen in einen Landwirtschaftsbetrieb müssen auf wirtschaftlichen Überlegungen abgestützt werden. Gerne überprüfen wir mit Ihnen die Strategie kritisch und nehmen die künftige Ausrichtung des Betriebes unter die Lupe. Bei konkreten Investitionen stellen sich anschliessend Fragen zur Finanzierung, der künftigen Ertragslage sowie der Tragbarkeit. Das überprüfen der wirtschaftlichen Situation im Vorfeld einer Investition ist nicht nur für den Landwirt oder die Landwirtin von zentraler Bedeutung, sondern auch für die Geldgeber.
Eine Tragbarkeitsberechnung mit Varianten und Erläuterungen bietet für Bauernfamilien und Kreditgeber somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Gerne erstellen wir für Sie und Ihr Vorhaben die Tragbarkeitsberechnung und besprechen die Ergebnisse sowie die Möglichkeiten mit Ihnen, damit die Investition sich langfristig und wirtschaftlich positiv auf Ihren Betrieb auswirkt.