Ihr Treuhandpartner im Emmental für die Buchhaltung, Steuererklärung, Versicherungsberatung, Betriebsmanagement und Unternehmensberatung für Landwirtschaft und Gewerbe.
Folge uns:
Willkommen bei der Treuhand Emmental AG
Ihr Treuhandspezialist für Landwirtschaft und Gewerbe
Unsere Dienstleistungen sind so vielseitig wie Ihr Betrieb
Überzeugen Sie sich selbst von unseren Dienstleistungen
Die richtigen Zahlen am richtigen Ort
Mit unseren erfahrenen Mitarbeitern sind nicht nur die Zahlen am richtigen Ort
Nur mit Weiterbildung gibt es einen Fortschritt
Unsere Mitarbeiter werden geschult, um Sie optimal zu beraten
Bis Ende Januar müssen die Lohnmeldungen für das Jahr 2024 erstellt und bei der AHV gemeldet werden.
Für Löhne über Fr. 2'300.- für Erwerbstätige Personen muss AHV abgerechnet werden. Wichtig ist, bei der Lohnmeldung den Bruttolohn anzumelden, von welchem die AHV Abzüge abgezogen werden, was schliesslich den Nettolohn, also den ausbezahlten Lohn ergibt. Sollten Sie Hilfe bei der Umrechnung benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
Weitere Informationen und Lohnausweise zum ausfüllen finden sie in untenstehendem Link:
Mit Zahlungen in Vorsorgekonten der 2. und 3. Säule kann das steuerbare Einkommen gesenkt werden. Das massgebende Einkommen für die Prämienverbilligung wird mit diesen Einzahlungen nicht beein-flusst. Einzahlungen sind aber nur im aktuellen Jahr bis ca. 27. Dezember möglich. Die Einzahlungen in die Säule 3a betragen 2025 und 2026:
Mit 2ter Säule max. Fr. 7'258.- Ohne 2te Säule 20% des selbständigen Einkommens max. Fr. 36'288.-
Jeweils im Dezember werden die Beträge für die Zollrückerstattung von der Eidgenössischen Zollverwaltung ausbezahlt.
Kontrollieren Sie, ob Sie diese Zahlung erhalten haben, andernfalls melden Sie sich bei der Eidgenössischen Zollverwaltung, um die Zollrückerstattung noch anmelden zu können.
Es stellt sich immer wieder die Frage, was kann man an der Aufzeichnung vereinfachen. Hier ein paar Tipps dazu:
Kunden mit Rapportsystem • Kunden, die mit dem Rapportsystem arbeiten, können direkt bei der Zahlung auf den Bankauszügen dazu schreiben was es war (z.B. Tier Nr., holzen, Gerste säen, Rückzahlung Darlehen etc.) und brauchen nicht noch zusätzlich ein Journal zu führen.
• Belege direkt hinter dem jeweiligen Bankauszug monatlich in der Reihenfolge des Bankauszuges ablegen • Anstelle des Kassenbuches in Papierform, kann die Kasse auch in einer Excel Tabelle erfasst werden.
Kunden mit Programm Cash • Für Kunden mit Cash gibt es zudem die Möglichkeit LANDI Rechnungen via Fakturentransfer herunterzuladen und so direkt im Programm zu verbuchen. Hierzu benötigen Sie ein Login, dass Sie von Ihrer LANDI erhalten. • Was ebenfalls eine Erleichterung beim buchen darstellt, ist der elektronische Kontenabgleich. Hierzu werden die Daten (Monatsauszüge) von Ihrer Bank direkt ins Programm geladen.
Allgemein • Bei Betrieben mit BEBU Abschluss ist es von Vorteil, wenn wir den AGATE Zugang erhalten, so können wir die Tierregister automatisch ins Programm laden und so die Tierkontrolle einfacher durchführen. • Was auch immer wieder vergessen geht, wenn wir den AGATE Zugang nicht erhalten, brauchen wir für den Abschluss von den GELAN-Daten die 3 Finanzfluss Blätter die es jeweils zu den Direktzahlungen gibt. Hinzu kommt noch von der Schlussabrechnung im Dezember das Detail der einzelnen Beiträge (Direktzahlungsverordnung 2022). Dafür finden Sie unter diesem Link eine Anleitung wie Sie diese Daten herunterladen können.
Zusätzlich benötigen wir auch noch den Tierverkehr vom 01.01-31.12 ausgedruckt oder das handgeführte Tierregister.