Mit Zahlungen in Vorsorgekonten der 2. und 3. Säule kann das steuerbare Einkommen gesenkt werden. Das massgebende Einkommen für die Prämienverbilligung wird mit diesen Einzahlungen nicht beein-flusst. Einzahlungen sind aber nur im aktuellen Jahr bis ca. 27. Dezember möglich.
Die Einzahlungen in die Säule 3a betragen 2023 und 2024:

Mit 2ter Säule max. Fr. 7’056.00
Ohne 2te Säule 20% des selbständigen Einkommens max. Fr. 35’280.00

Folgende Fristen sind für Anträge der Säulen 2b und 3b zu beachten:

21.11.2024: Vollständige Antragsuntrlagen sämtlicher beitragsrelevanter Vertragsmutationen per 2024, insbesondere:

- Neuanträge (Säule 2b und 3b)
- Planänderung 
- Säulenwechsel

30.11.2024: Sämtliche weitere vollständige Unterlagen- die nicht unter Endtermin 21.11.2024 aufgeführt sind, müssen bis 30.11.2024 eingereicht werden:

- Einkommensdeklaration
- Anträge für Einkaufsberechnung 

27.12.2024: Letztmöglicher Zahlungseingang bei Agrisano Prevos für Beiträge/ Einkäufe (Säule 2b), welche für das Jahr 2024 bescheinigt werden dürfen. 

 Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

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