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- Andrea Furrer
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Neuerungen MWST ab 01.01.2025
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Änderungen der MWST ab 01.01.2025.
Bei Fragen zu den Änderungen der MWST- Sätzen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Neuerungen MWST ab 01.01.2025
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Änderungen der MWST ab 01.01.2025.
Bei Fragen zu den Änderungen der MWST- Sätzen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Projekt MAUS ist das Monotoring des Agrarumweltsystems Schweiz.
Vom Jahr 2009 bis 2022 wurden über die zentrale Auswertung wichtige Grössen für das Monotoring erfasst. Interessierte Betriebe konnten an dieser zentralen Auswertung teilnehmen. Die Daten ihrer Betriebsbuchhaltung wurden dazu in die Auswertung miteinbezogen.
Ab 2023 wurde die ZA-AUI vom neuen Monotoring des Agrarumweltsystems Schweiz (MAUS) abgelöst. Im Maus werden verschiedene Grössen berechnet, die über Umweltprobleme auf lokaler, regionaler oder globaler Ebene Aufschluss geben.
Die Datenquellen des MAUS basieren unter anderem aus Daten die Landwirte und Landwirtinnen zur Verfügung stellen. Gegen eine kleine finanzielle Entschädigung können mit speziellen Bausteinen von Agrarsoftwaresystemen Daten an Agroscope gesandt werden. Vorerst beschränken sich die Datenlieferungen auf standardisierten Feldkalenderdaten. Verfügen sie über ein Agrarsoftwaresystem (barto), und haben Interesse gegen eine finanzielle Entschädigung ihre Daten einzusenden, können Sie uns dies gerne mitteilen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Bis Ende Januar müssen die Lohnmeldungen für das Jahr 2024 erstellt und bei der AHV gemeldet werden.
Für Löhne über Fr. 2'300.- für Erwerbstätige Personen muss AHV abgerechnet werden. Wichtig ist, bei der Lohnmeldung den Bruttolohn anzumelden, von welchem die AHV Abzüge abgezogen werden, was schliesslich den Nettolohn, also den ausbezahlten Lohn ergibt. Sollten Sie Hilfe bei der Umrechnung benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
Weitere Informationen und Lohnausweise zum ausfüllen finden sie in untenstehendem Link:
Mit Zahlungen in Vorsorgekonten der 2. und 3. Säule kann das steuerbare Einkommen gesenkt werden. Das massgebende Einkommen für die Prämienverbilligung wird mit diesen Einzahlungen nicht beein-flusst. Einzahlungen sind aber nur im aktuellen Jahr bis ca. 27. Dezember möglich.
Die Einzahlungen in die Säule 3a betragen 2025 und 2026:
Mit 2ter Säule max. Fr. 7'258.-
Ohne 2te Säule 20% des selbständigen Einkommens max. Fr. 36'288.-
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Jeweils im Dezember werden die Beträge für die Zollrückerstattung von der Eidgenössischen Zollverwaltung ausbezahlt.
Kontrollieren Sie, ob Sie diese Zahlung erhalten haben, andernfalls melden Sie sich bei der Eidgenössischen Zollverwaltung, um die Zollrückerstattung noch anmelden zu können.