Mit Zahlungen in Vorsorgekonten der 2. und 3. Säule kann das steuerbare Einkommen gesenkt werden. Das massgebende Einkommen für die Prämienverbilligung wird mit diesen Einzahlungen nicht beein-flusst. Einzahlungen sind aber nur im aktuellen Jahr bis ca. 27. Dezember möglich.
Die Einzahlungen in die Säule 3a betragen 2023 und 2024:
Mit 2ter Säule max. Fr. 7’056.00
Ohne 2te Säule 20% des selbständigen Einkommens max. Fr. 35’280.00
Folgende Fristen sind für Anträge der Säulen 2b und 3b zu beachten:
21.11.2024: Vollständige Antragsuntrlagen sämtlicher beitragsrelevanter Vertragsmutationen per 2024, insbesondere:
- Neuanträge (Säule 2b und 3b)
- Planänderung
- Säulenwechsel
30.11.2024: Sämtliche weitere vollständige Unterlagen- die nicht unter Endtermin 21.11.2024 aufgeführt sind, müssen bis 30.11.2024 eingereicht werden:
- Einkommensdeklaration
- Anträge für Einkaufsberechnung
27.12.2024: Letztmöglicher Zahlungseingang bei Agrisano Prevos für Beiträge/ Einkäufe (Säule 2b), welche für das Jahr 2024 bescheinigt werden dürfen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.