Mit Zahlungen in Vorsorgekonten der 2. und 3. Säule kann das steuerbare Einkommen gesenkt werden. Das massgebende Einkommen für die Prämienverbilligung wird mit diesen Einzahlungen nicht beein-flusst. Einzahlungen sind aber nur im aktuellen Jahr bis ca. 27. Dezember möglich.
Die Einzahlungen in die Säule 3a betragen 2025 und 2026:

Mit 2ter Säule max. Fr. 7'258.-
Ohne 2te Säule 20% des selbständigen Einkommens max. Fr. 36'288.-

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