Bis Ende Januar müssen die Lohnmeldungen für das Jahr 2024 erstellt und bei der AHV gemeldet werden. 

Für Löhne über Fr. 2'300.- für Erwerbstätige Personen muss AHV abgerechnet werden.  Wichtig ist, bei der Lohnmeldung den Bruttolohn anzumelden, von welchem die AHV Abzüge abgezogen werden, was schliesslich den Nettolohn, also den ausbezahlten Lohn ergibt. Sollten Sie Hilfe bei der Umrechnung benötigen, unterstützen wir Sie gerne. 

Weitere Informationen und Lohnausweise zum ausfüllen finden sie in untenstehendem Link:

Zu den Lohnausweisen

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